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BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz |
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BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470)
Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden,
das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor
schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen
schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Soweit es sich um
genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, dient dieses Gesetz auch der
integrierten Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen
durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der
Abfallwirtschaft, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu
erreichen, sowie dem Schutz und der Vorsorge gegen Gefahren, erhebliche
Nachteile und erhebliche Belästigungen, die auf andere Weise
herbeigeführt werden.
pdf 322 KByte Gesetz
Weitere Informationen:
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 1. März 2008 )
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