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Versenken von Abwässern in den Untergrund

Offener Brief an den Ministerpräsidenten des Landes Hessen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

in wenigen Tagen endet die Genehmigung, die es der K+S Kali GmbH
gestattet, ihre Abwässer in den Untergrund des Werrareviers zu pumpen.
Das Versenken von Kali-Endlaugen ist als Entsorgungsweg juristisch
und geologisch umstritten. Im Revier um Neuhof musste eine Genehmigung
widerrufen werden, weil die als „gesichert“ geltenden Versenkräume
überlaufen.

Auch im Werrarevier dringen die Abwässer wieder an die Erdoberfläche
und gelangen in Bäche und Flüsse. Es ist ein untertägiger Salzwassersee
entstanden, dessen Flächenausdehnung der des Bodensees entspricht.
Die Kali-Endlaugen haben den eigentlichen Versenkraum, den
Plattendolomit, verlassen und beeinflussen die Grundwasser- und
Trinkwasserstockwerke. Etwa ein Drittel der versenkten Abwässer gilt
als verschollen, niemand kann mit Gewissheit angeben, wohin sie sich
bewegt haben. Deshalb ist es wissenschaftlich nicht möglich, die Gefährdung
angrenzender Trinkwasservorkommen auszuschließen. Unter
diesen Bedingungen lässt Ihnen das Wasserrecht keinen Ermessensspielraum:
Die Laugenversenkung darf nicht weiter genehmigt werden.

Auch die Fachbehörde des Landes, das Hessische Landesamt für Umwelt
und Geologie (HLUG) warnt seit Jahren - und in den letzten Monaten
immer dringlicher - davor, die Laugenversenkung über den November
2011 hinaus zu genehmigen. Die Behörde geht davon aus, dass
die Datenbasis nicht ausreicht, um eine Gefährdung angrenzender
Süßwasservorkommen auszuschließen.

Trotz aller Bedenken ist aus den Verlautbarungen des Umweltministeriums
zu entnehmen, dass das Land Hessen die Versenkung weiter genehmigen
will – wenn auch nicht in dem beantragten Umfang und Zeitraum.

Wenn aber eine Versalzung angrenzender Süßwasservorkommen
grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann, dann können Sie auch
für zwei oder drei oder fünf Jahre keine Garantie geben.

Warum also will sich die Landesregierung über fachliche Bedenken
hinwegsetzen und die weitere Versalzung des Trinkwassers
in Kauf nehmen?

Die Sorge um die Arbeitsplätze in der Kali-Industrie dürfte kaum die
Motivation der Landesregierung sein, denn dann müsste sie durchsetzen,
dass K+S beim Abbau und bei der Aufarbeitung der Rohsalze die
bestverfügbare Technik einsetzt.

Durch Versatz der festen Reststoffe nach untertage und den
Rückbau der Stützpfeiler würden sich die Ausbeute an Wertstoffen
und die Lebensdauer der Grube verdoppeln. Dann hätten auch die Enkel
der Kalikumpel noch sichere Arbeitsplätze. Der Rückbau der Kalihalden
und die verbesserte Aufarbeitung der Endlaugen würden zusätzlich
neue Arbeitsplätze schaffen.

Das Bergrecht hätten Sie dabei auf Ihrer Seite, denn es schützt die
Lagerstätten vor Vergeudung.

Auch auf das Abfallrecht können Sie sich berufen, denn es schreibt
vor, dass Abfallvermeidung und Abfallverwertung Vorrang vor der
Entsorgung haben.

Durch die Verlagerung der elektrostatischen Vorabtrennung
nach untertage und sofortigen Versatz der Reststoffe in Grubenhohlräume
können die Salzhalden und deren Abwässer vermieden werden.

Durch die verbesserte Aufarbeitung der Endlaugen durch fraktionierende
Tiefkühlung oder fraktionierendes Eindampfen lassen sich
die darin enthaltenen Wertstoffe verwerten.

Die chemische oder thermische Verfestigung der dann noch anfallenden
Endlaugen, verbunden mit dem Versatz nach untertage, ermöglichen
es, auch die letzten Reststoffe sicher zu entsorgen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Walter Hölzel,
Vorsitzender der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.
Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 20. November 2011 )
 
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