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Versenken von Abwässern in den Untergrund Offener Brief an den Ministerpräsidenten des Landes Hessen Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,in wenigen Tagen endet die Genehmigung, die es der K+S Kali GmbH gestattet, ihre Abwässer in den Untergrund des Werrareviers zu pumpen. Das Versenken von Kali-Endlaugen ist als Entsorgungsweg juristisch und geologisch umstritten. Im Revier um Neuhof musste eine Genehmigung widerrufen werden, weil die als „gesichert“ geltenden Versenkräume überlaufen. Auch im Werrarevier dringen die Abwässer wieder an die Erdoberfläche und gelangen in Bäche und Flüsse. Es ist ein untertägiger Salzwassersee entstanden, dessen Flächenausdehnung der des Bodensees entspricht. Die Kali-Endlaugen haben den eigentlichen Versenkraum, den Plattendolomit, verlassen und beeinflussen die Grundwasser- und Trinkwasserstockwerke. Etwa ein Drittel der versenkten Abwässer gilt als verschollen, niemand kann mit Gewissheit angeben, wohin sie sich bewegt haben. Deshalb ist es wissenschaftlich nicht möglich, die Gefährdung angrenzender Trinkwasservorkommen auszuschließen. Unter diesen Bedingungen lässt Ihnen das Wasserrecht keinen Ermessensspielraum: Die Laugenversenkung darf nicht weiter genehmigt werden. Auch die Fachbehörde des Landes, das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) warnt seit Jahren - und in den letzten Monaten immer dringlicher - davor, die Laugenversenkung über den November 2011 hinaus zu genehmigen. Die Behörde geht davon aus, dass die Datenbasis nicht ausreicht, um eine Gefährdung angrenzender Süßwasservorkommen auszuschließen. Trotz aller Bedenken ist aus den Verlautbarungen des Umweltministeriums zu entnehmen, dass das Land Hessen die Versenkung weiter genehmigen will – wenn auch nicht in dem beantragten Umfang und Zeitraum. Wenn aber eine Versalzung angrenzender Süßwasservorkommen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann, dann können Sie auch für zwei oder drei oder fünf Jahre keine Garantie geben. Warum also will sich die Landesregierung über fachliche Bedenken hinwegsetzen und die weitere Versalzung des Trinkwassers in Kauf nehmen? Die Sorge um die Arbeitsplätze in der Kali-Industrie dürfte kaum die Motivation der Landesregierung sein, denn dann müsste sie durchsetzen, dass K+S beim Abbau und bei der Aufarbeitung der Rohsalze die bestverfügbare Technik einsetzt. Durch Versatz der festen Reststoffe nach untertage und den Rückbau der Stützpfeiler würden sich die Ausbeute an Wertstoffen und die Lebensdauer der Grube verdoppeln. Dann hätten auch die Enkel der Kalikumpel noch sichere Arbeitsplätze. Der Rückbau der Kalihalden und die verbesserte Aufarbeitung der Endlaugen würden zusätzlich neue Arbeitsplätze schaffen. Das Bergrecht hätten Sie dabei auf Ihrer Seite, denn es schützt die Lagerstätten vor Vergeudung. Auch auf das Abfallrecht können Sie sich berufen, denn es schreibt vor, dass Abfallvermeidung und Abfallverwertung Vorrang vor der Entsorgung haben. Durch die Verlagerung der elektrostatischen Vorabtrennung nach untertage und sofortigen Versatz der Reststoffe in Grubenhohlräume können die Salzhalden und deren Abwässer vermieden werden. Durch die verbesserte Aufarbeitung der Endlaugen durch fraktionierende Tiefkühlung oder fraktionierendes Eindampfen lassen sich die darin enthaltenen Wertstoffe verwerten. Die chemische oder thermische Verfestigung der dann noch anfallenden Endlaugen, verbunden mit dem Versatz nach untertage, ermöglichen es, auch die letzten Reststoffe sicher zu entsorgen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Walter Hölzel, Vorsitzender der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. |
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| Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 20. November 2011 ) |
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