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17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes  (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV )

Die Änderungsverordnung zur Novellierung der 17. BImSchV sowie die Neufassung der Verordnung sind am 19.08.2003 im Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 1614 bzw. 1633) verkündet worden. Damit ist die novellierte Verordnung am 20.08.2003 in Kraft getreten. Die Regelung zum in Kraft treten der Verordnung ist in der zum Download bereit gestellten Neufassung nicht enthalten.

Die Novelle der 17. BImSchV diente der Umsetzung der Anforderungen der EU-Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen in nationales Recht. Mit ihr wurde das in Deutschland bisher schon geltende hohe immissionsschutzrechtliche Anforderungsniveau an Abfallverbrennungsanlagen für alle Anlagen festgeschrieben, in denen Abfälle eingesetzt werden.

Mit der Novelle der 17. BImSchV wurden die Anforderungen an die Mitverbrennungsanlagen, wie Kraftwerke oder Zementwerke, die Abfälle aus Ersatzbrennstoff einsetzen, weitgehend an die der klassischen Abfallverbrennungsanlagen ("Monoverbrennung") angeglichen. Dazu wurden insbesondere für die Mitverbrennung neue anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte festgelegt, welche die bisher geltende sogenannte "Mischungsregel" ersetzen. Darüber hinaus legt die 17. BImSchV Anforderungen an die Annahme und Lagerung von Abfällen und Verbrennungsrückständen, an die Messung von Emissionen sowie zur Abwärmenutzung fest.

 

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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 1. März 2008 )
 
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