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Pressemitteilung 08.09.2011 PDF Drucken E-Mail
Der Bürgerinitiative „Für einlebenswertes Werratal“

Einwendung gegen den Antrag von K+S  auf eine wasserrechtliche Erlaubnis auf Versenkung von Salzabwässern in den Untergrund ohne Öffentlichkeitsbeteiligung Die Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ ist gemäß der Anerkennung durch das Umweltbundesamt als Körperschaft des öffentlichen Rechts berechtigt zur Einlegung von Rechtsbehelfen.
Von diesem Recht machen wir Gebrauch in der oben genannten Angelegenheit.

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass alle Anlieger gleichberechtigt an der Bewirtschaftung der Oberflächengewässer zu beteiligen sind, d.h. es besteht die Pflicht zu einem Genehmigungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung.

Im Frühjahr hat K+S den Antrag gestellt, in den nächsten 10 Jahren weitere
46 Mio. m³ ihrer Abwässer zu verpressen.
Der durch 80 Jahre Versenkung entstandene ca. 500 km² große unterirdische Salzsee (entspricht ca. 4500 Fußballfeldern) wird von Fachleuten bereits jetzt schon auf eine Menge von 1 Mrd.m³ geschätzt (entspricht ca. dem 4-fachen des Edersees).
Bereits 2007 hat auf Grund dessen das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie davor gewarnt, die Verpressung der Abwässer fortzusetzen, da die Lauge bereits in großen Mengen (ca. 2 Mio. m³) in den Grundwasserleiter eingedrungen ist und durch Störstellen in die Vorfluter und in die Werra gelangt.
Die Folge war, dass die Verpressung in der Gerstunger Mulde wegen zunehmender Versalzung des Trinkwassers 2007 untersagt wurde.
Ebenfalls hat ein vom Hessischen Umweltministerium angefordertes Rechtsgutachten, dem sich am „Runden Tisch“ Ministeriumsvertreter aus Hessen und Thüringen angeschlossen haben, ergeben, dass die Verpressung von Abwässern aus genannten Gründen nicht weiter genehmigt werden dürfe.

Dennoch versucht K+S über Umwege die Genehmigung „scheibchenweise“ zu erhalten, um ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung und die damit verbundenen zahlreichen Einwendungen zu vermeiden.
Zweck des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ist es, bei bestimmten umweltrelevanten Vorhaben die Auswirkungen auf die Umwelt zu ermitteln und zu bewerten. Die in diesem Gesetz geforderten einheitlichen Grundsätze für eine wirksame Umweltvorsorge gelten für alle, auch für K+S. Keiner hat das Recht, sich hier, wo es um den Schutz des Trinkwassers geht, aus der Verantwortung zu stehlen.

Wir fordern deshalb die zuständige Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Kassel, auf, der EU-Wasserrahmenrichtlinie gerecht zu werden, und die Öffentlichkeitsbeteiligung in dem anstehenden Genehmigungsverfahren zuzulassen.

Damit muss verhindert werden, dass K+S mit der weiteren Genehmigung einen Freibrief erhält, ohne auf die berechtigten Einwände der Öffentlichkeit eingehen zu müssen, seine jetzige Entsorgungspraxis fortsetzt und damit Tatsachen geschaffen werden, die später kaum noch zu revidieren sind und gegenüber unserer und zukünftigen Generationen verantwortungslos wären.


Klaus Reinhardt
1. Vorsitzender 
Letzte Aktualisierung ( Montag, 26. September 2011 )
 
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