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Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 3 UmwRG PDF Drucken E-Mail
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis auf Einleitung (Versenkung) von Salzabwasser in den Untergrund der K +S Kali GmbH

Genehmigungsdauer: 10 Jahre

Versenkmenge gesamt: 46 Mio.m³

Hier: Fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung
Regierungspräsidium Kassel
Gewässerschutz
Postfach 1861

36228 Bad Hersfeld                                                                                                   08.09.2011    


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich die  Vertretung

für die Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ an.

Wir sind gemäß beiliegender Bescheidkopie des Umweltbundesamtes zur Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 3 UmwRG anerkannt bzw. eine zu beteiligende Körperschaft öffentlichen Rechts.

Wie im Rahmen der Sitzung des Runden Tisches bekannt gegeben wurde, hat die K + S GmbH einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Salzabwasser in den Untergrund gestellt (Salzwasserversenkung).

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte bisher nicht, obwohl für das Vorhaben

-    als Untergrundspeicher nach § 3 b Abs. 1 UVPG i.V.m. Ziff. 13.6.1 des Anhangs,

-    als komplexes Vorhaben nach § 3b Abs. 1 UVPG im Zusammenhang mit der Einleitung von Salzwässern in die Werra über den bestehenden Salzabwasserverbund und die zukünftig geplante neue integrierte Salzabwasserlaststeuerung (NIS) sowie

-    als gemeinsames Vorhaben nach § 3 Abs. 2 UVPG i.V.m. der Einleitung von Salzwässer einschließlich der Planfeststellung Pipeline Neuhof-Ellers

eine Umweltverträglichkeitsprüfung und somit auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorzunehmen ist.

Auch kommt für das Vorhaben eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß der Richtlinie 2008/I/EG in Betracht.

Nach den bisher zur Kenntnis gereichten Unterlagen (IMK, Untersuchungen Runder Tisch zu den diffusen Einträgen aufgrund der Versenkung etc.) werden erhebliche Mengen der zur Versenkung beantragten Salzabwässer
 
-    in schützenswerte Grundwasserleiter übertreten,

-    als diffuse Einträge in die Werra gelangen

-    gemeinsam mit der Direkteinleitung in die Werra im System gesteuert werden

und somit ganz erheblich allein, aber vor allem aber als komplexes Entsorgungssystem auf die Gewässer Werra und das Grundwasser Auswirkungen tätigen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich einer strategischen Umweltprüfung wird hiermit für das beantragte Verfahren geltend gemacht.

Es ist beabsichtigt, in einem solchen Verfahren umfassende Einwendungen zu tätigen.

Sie müssen damit rechnen, dass bei der Erteilung der beantragten Genehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung diese bereits aus diesem Grund als rechtswidrig angefochten werden.

Mit freundlichen Grüßen


Klaus Reinhardt
1.Vorsitzender




 
Letzte Aktualisierung ( Montag, 26. September 2011 )
 
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