Home
Main Menu
| Home |
| Wir über uns |
| Mitgliedschaft |
| Müllverbrennung |
| Lauge |
| Gesetze |
| Medien |
| Links |
| Kontakt |
| Suche |
| FAQs |
| Gästebuch |
Newsflash
Login Form
Statistics
Besucher: 216251| Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 3 UmwRG |
|
|
|
|
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis auf Einleitung (Versenkung) von Salzabwasser in den Untergrund der K +S Kali GmbH Genehmigungsdauer: 10 Jahre Versenkmenge gesamt: 46 Mio.m³ Hier: Fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung Regierungspräsidium Kassel Gewässerschutz Postfach 1861 36228 Bad Hersfeld 08.09.2011 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeige ich die Vertretung für die Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ an. Wir sind gemäß beiliegender Bescheidkopie des Umweltbundesamtes zur Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 3 UmwRG anerkannt bzw. eine zu beteiligende Körperschaft öffentlichen Rechts. Wie im Rahmen der Sitzung des Runden Tisches bekannt gegeben wurde, hat die K + S GmbH einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Salzabwasser in den Untergrund gestellt (Salzwasserversenkung). Eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte bisher nicht, obwohl für das Vorhaben - als Untergrundspeicher nach § 3 b Abs. 1 UVPG i.V.m. Ziff. 13.6.1 des Anhangs, - als komplexes Vorhaben nach § 3b Abs. 1 UVPG im Zusammenhang mit der Einleitung von Salzwässern in die Werra über den bestehenden Salzabwasserverbund und die zukünftig geplante neue integrierte Salzabwasserlaststeuerung (NIS) sowie - als gemeinsames Vorhaben nach § 3 Abs. 2 UVPG i.V.m. der Einleitung von Salzwässer einschließlich der Planfeststellung Pipeline Neuhof-Ellers eine Umweltverträglichkeitsprüfung und somit auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorzunehmen ist. Auch kommt für das Vorhaben eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß der Richtlinie 2008/I/EG in Betracht. Nach den bisher zur Kenntnis gereichten Unterlagen (IMK, Untersuchungen Runder Tisch zu den diffusen Einträgen aufgrund der Versenkung etc.) werden erhebliche Mengen der zur Versenkung beantragten Salzabwässer - in schützenswerte Grundwasserleiter übertreten, - als diffuse Einträge in die Werra gelangen - gemeinsam mit der Direkteinleitung in die Werra im System gesteuert werden und somit ganz erheblich allein, aber vor allem aber als komplexes Entsorgungssystem auf die Gewässer Werra und das Grundwasser Auswirkungen tätigen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich einer strategischen Umweltprüfung wird hiermit für das beantragte Verfahren geltend gemacht. Es ist beabsichtigt, in einem solchen Verfahren umfassende Einwendungen zu tätigen. Sie müssen damit rechnen, dass bei der Erteilung der beantragten Genehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung diese bereits aus diesem Grund als rechtswidrig angefochten werden. Mit freundlichen Grüßen Klaus Reinhardt 1.Vorsitzender |
|
| Letzte Aktualisierung ( Montag, 26. September 2011 ) |
| weiter > |
|---|


