| Pressemitteilung der BI „Für ein lebenswertes Werratal“ |
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Welchen Wert hat das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit?
Das Unternehmen K+S verarbeitet das gewonnene Rohsalz unter Einsatz von Hilfsstoffen (ESTA-Verfahren) . Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit Beschluss am 03. Mai 2010 das Regierungspräsidium Kassel aufgefordert, eine Auflistung der Bestandteile des ESTA-Zusatzstoffes ohne die bisher vorgenommenen textlichen Schwärzungen vorzulegen. Sollte das Regierungspräsidium Kassel dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist ihm auferlegt, eine Entscheidung der obersten Aufsichtsbehörde, der Hessischen Landesregierung, zur Wertigkeit zwischen dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Bürger und dem Recht auf Wahrung eines Betriebsgeheimnisses der Kali + Salz GmbH herbeizuführen. Die Gemeinde Dankmarshausen hat im Klageverfahren zur Müllverbrennungsanlage in Heringen/Werra ihr Recht auf Wissen zu allen Bestandteilen der Ablagerungen auf der Kalirückstandshalde Heringen geltend gemacht. Bestandteile dieser Halde werden sowohl über die Luft durch Verwehungen, als auch durch Regenwasserabspülungen an die Umwelt abgegeben. Die Gemeinde Dankmarshausen nimmt als Träger von Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, nämlich die Gefahrenabwehr und den Gesundheitsschutz ihrer Einwohner, wahr. Eine Bekanntgabe der Inhaltsstoffe im Rahmen eines Umweltinformationsersuchens der Gemeinde Dankmarshausen erfolgte durch das Regierungspräsidium Kassel nur durch Vorlage einer Auflistung, die jedoch aus 100 %. Schwärzungen bestand. Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Schreiben vom 19.05.2010 eine Offenlegung auch gegenüber dem Verwaltungsgericht Kassel abgelehnt. Die Behörde teilt nach eigenen Angaben dem Wartburgkreis mit: Die Aufhaldung im Bereich der Halde Wintershall erfolgt nach Maßgabe eines mit Bescheid vom05.07.1995 zugelassenen Rahmenbetriebsplanes und einer naturschutzrechtlichen Eingriffsgenehmigung vom selben Tage. Tatsächlich wird die Halde jedoch schon seit Mitte der 70-ziger Jahre betrieben. Das Interesse der Behörde an den Bestandteilen der Aufhaldung wurde jedoch erst aufgrund von Nachfragen durch Mitglieder der Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ Anfang des Jahres 2007 geweckt. Es bleibt also abzuwarten, wie hoch die Landesregierung Hessen, als oberste Aufsichtsbehörde, die Grundrechte der Bürger bewertet. |
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| Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 2. Juni 2010 ) |
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